Die unsichtbare Gefahr, welche durch Kühltürme, Nassabscheider und Verdunstungskühlanlagen ausgeht, haben die Ausbrüche von Legionellen in Ulm (2009), Warstein (2013) und Jülich (2014) mit teils tödlichen Folgen für die Betroffenen gezeigt. Selbst Springbrunnen, Berieselungsanlagen (z.B. Kühlung von Obst und Gemüse an Verkaufsständen) und Trinkwasser-Anlagen können Infektionsherde sein. 

Durch Aerosole (fein zerstäubtes Wasser, z.B. Nebel, Dampf) können sich Legionellen teils kilometerweit über die Luft verbreiten. Durch Einatmen eines Legionellenhaltigen Aerosols erfolgt die Infektion. Die daraus resultierenden Krankenbilder sind die Legionärskrankheit und das Pontiac-Fieber. 

Mit Verabschiedung der 42. BImSchV (42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immisionsschutzgesetzes) im Bundesrat am 02.06.2017 wurde die Anzeigepflicht von Verdunstungskühlanlagen gesetzlich geregelt. Die 42. BImSchV ist nicht nur eine Richtlinie, sondern sie muss umgesetzt und vom Betreiber mittels eines Betriebsbuchs detailgenau dokumentiert werden. 

Durch eine fachgerechte Reinigung von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen mittels umweltschonender Hochleistungsreinigungsmittel und großer Fachkenntnis unterstützen wir Betreiber bei der Umsetzung der 42. BImschV und sorgen somit für einen hygienetechnisch einwandfreien Betrieb.